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AGB

AGB

Bedingungen
Unser Angebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden.

§ 1 Regelungsgegenstand

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von IT.Security, Represented KG, Elisabethenstraße 11-13, 60594 Frankfurt am Main, nachfolgend „IT.Security“ genannt, mit seinen gewerblichen Vertragspartnern, nachstehend „Kunde“ genannt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.
Das Angebot von IT.Security richtet sich ausschließlich gewerbliche Kunden. Die jeweiligen Leistungen werden in einem gesonderten Vertrag mit dazugehöriger Leistungsbeschreibung festgelegt.
Angebote von IT.Security sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von IT.Security schriftlich bestätigt werden.
Der Eingang und die Annahme der Bestellung werden dem Kunden per E-Mail bestätigt und enthalten den Vertragstext sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Vergütung

Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Höhe der Vergütung sowie der Abrechnungsmodus richtet sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung. Rechnungen von IT.Security sind innerhalb von 3 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
Durchgeführte Vertragsleistungen und gelieferte Waren bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum von IT.Security.
Wenn der Kunde Aufträge ändert oder abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird sie IT.Security alle dadurch entstandenen Kosten ersetzen und von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

§ 3 Lieferung

Die Preise von physischen Waren verstehen sich inklusive der Versandkosten. Die Lieferung erfolgt, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, innerhalb von 3-5 Werktagen nach Anweisung der Zahlung. Angaben von IT.Security zur Lieferfrist sind unverbindlich.

§ 4 Leistungszeit

Vereinbarte Leistungs- und Liefertermine verlängern sich jeweils um den Zeitraum, in dem IT.Security durch Umstände, die nicht von ihm zu vertreten sind, an der Erbringung der Leistung gehindert ist. Gleiches gilt für den Zeitraum, in dem IT.Security auf Informationen oder Mitwirkungshandlungen des Kunden wartet.

§ 5 Mitwirkung des Kunden

Der Kunde stellt IT.Security alle Inhalte, die für die Durchführung der Vertragsleistungen nötig sind, in der gemäß Leistungsbeschreibung vereinbarten Form zur Verfügung. Für die Beschaffung der Inhalte ist der Kunde selbst verantwortlich. Der Kunde stellt IT.Security alle sonstigen zur Durchführung der Vertragsleistungen erforderlichen Informationen in der Form zur Verfügung, die mit IT.Security abgesprochen ist. Fehlen konkrete Absprachen, stellt der Kunde die Unterlagen per eMail zur Verfügung.

§ 6 Haftung

Für Sach- und Rechtsmängel haftet IT.Security nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es gelten ergänzend die §§ 377 ff. HGB.
Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet IT.Security unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Er haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten und für die Verletzung von Kardinalpflichten, jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer Pflichten haftet IT.Security nicht.
Ist die Haftung von IT.Security ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Für den Verlust Kunden-eigener Daten haftet IT.Security nur, wenn die Daten vom Kunden ausreichend aktuell und vollständig gesichert wurden und eine Rekonstruktion mit vertretbarem Aufwand möglich ist.

§ 7 Abnahme

Abnahmetermine werden im Projektverlauf einvernehmlich durch die Vertragspartner bestimmt. IT.Security ist berechtigt, dem Kunden einzelne Leistungen zur Teilabnahme vorzulegen.
Sobald IT.Security die Leistung erbracht hat, wird der Kunde innerhalb von zwei Wochen eine Funktionsprüfung durchführen und IT.Security über das Ergebnis der Funktionsprüfung schriftlich unterrichten. Sofern der Kunde IT.Security innerhalb dieser Frist keine offensichtlichen Mängel anzeigt oder die Leistung von IT.Security in Gebrauch nimmt, gilt die Abnahme als erteilt.
Anlässlich der Funktionsprüfung auftretende, abnahmerelevante Mängel wird IT.Security in angemessener Frist beseitigen oder in sonstiger Form beheben. Hiernach ist die betreffende Funktionsprüfung zu wiederholen. Die Abnahme darf nicht verweigert werden wegen unerheblicher Abweichungen der Leistung von der Leistungsbeschreibung.

§ 8 Cloud-Services

IT.Security bietet dem Kunden den Zugang zu der bestehenden Kommunikations-Infrastruktur, die Bereitstellung von Speicherplatz auf einem Server, die Nutzung von Mehrwertdiensten, die Wartung und Administration von Datenverarbeitungsanlagen und Kommunikationsinfrastrukturen an. Einzelheiten und Umfang der Leistungen ergeben sich abschließend aus dem Hauptvertrag.
Soweit IT.Security entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen außerhalb der vertraglichen Vereinbarung erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Minderungs- oder Schadensersatzanspruch des Kunden oder ein Kündigungsrecht ergibt sich daraus nicht.
IT.Security ist berechtigt, das sich aus dem Vertrag ergebende Leistungsangebot zu ändern, zu reduzieren oder zu ergänzen sowie den Zugang zu einzelnen Leistungen aufzuheben, wenn und soweit hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird. Der Kunde ist rechtzeitig darüber zu informieren.
Der Kunde ist verpflichtet, die Dienstleistungen von IT.Security sachgerecht zu nutzen. Insbesondere ist sie verpflichtet, IT.Security erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen).
IT.Security bietet seine Dienste 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche an. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden frühestmöglich angekündigt. IT.Security wird Störungen seiner technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen.
IT.Security kann ein Zurückbehaltungsrecht an den ihm obliegenden Leistungen geltend machen, wenn diese sich mit der Zahlung der geschuldeten Beträge ganz oder teilweise länger als einen Monat in Verzug befindet, IT.Security den Kunden unter Fristsetzung gemahnt und auf die möglichen Folgen der Kündigung und des Zurückbehaltungsrechtes hingewiesen hat.
Soweit im Vertrag zwischen den Vertragspartnern nicht abweichend geregelt, kann das Vertragsverhältnis nach Ablauf einer etwaigen vereinbarten Mindestlaufzeit mit einer Frist von 1 Monat zum Ende des Vertragsmonates ordentlich gekündigt werden. Für Sonder- und Aktionsangebote (insb. Angebote mit jährlicher Zahlungsweise) können abweichende Kündigungsfristen bestehen, sofern auf den Internetseiten oder im Angebot darauf hingewiesen wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

§ 9 Datenschutz

Der Vertragspartner wird hiermit gem. § 33 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass IT.Security personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
Soweit sich IT.Security Dritter zu Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist IT.Security berechtigt, die Teilnehmerdaten unter Beachtung der Regelung des § 28 BDSG offenzulegen. Dazu ist IT.Security im Übrigen in den Fällen berechtigt, in denen die Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen und Fehlern in den Anlagen von IT.Security sowie in den in Anspruch genommenen Anlagen Dritter die Übermittlung von Daten nötig machen.
IT.Security erklärt, dass seine Mitarbeiter, die im Rahmen eines Vertrages tätig werden, auf das Datengeheimnis gem. § 5 BDSG verpflichtet worden sind und IT.Security die nach § 9 BDSG erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen hat, um die Ausführung der Vorschriften des BDSG zu gewährleisten.

§ 10 Schlussbestimmungen

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist der Sitz von Represented KG in Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland. Es gilt der Sitz von Represented KG als Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis.
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Vertragspartner zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.